Hundeführerschein

Der Hundeführerschein (der Nachweis der Sachkunde für Hundehalter/innen lt. § 3 NHundG)
Am 01.07.2013 ist eine Neufassung des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist der Sachkundenachweis (Hundeführerschein). Diesen Nachweis müssen Personen erbringen, die nicht innerhalb der letzten vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Hierfür muss eine Prüfung absolviert werden.

Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung, die nur von zertifizierten Hundetrainern abgenommen werden kann. 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass:

- die Theorie-Prüfung vor Anschaffung des Hundes abgelegt wird 

und

- die Praxis-Prüfung spätestens innerhalb eines Jahres nach Anmeldedatum des Hundes erfolgen sollte.
 
Die Termine finden individuell nach Absprache statt.

Benötigen Sie noch etwas Vorbereitung für die Prüfungen? 
Sprechen Sie mich gerne an.

Kosten:
Theoretische Prüfung 75,- €*
Praktische Prüfung      75,- €* 

*zzgl. Anfahrtskosten pro Training
bis 15 km (ab Garbsen) frei, 
danach € 0,50 pro km.
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